Dass Recht haben und Recht bekommen nichts miteinander zu tun haben, habe ich ja
bereits festgestellt. Das Urteil ist, wie ich schon erwartet habe, nicht in meinem Sinne ausgefallen. Aber es gibt ja die Berufung!
Hier kommt jetzt die nächste Lektion, man wohl früher oder später im Leben machen muss: Rechtswesen hat eigentlich auch nur mit Geld zu tun. Ich habe eine Investition zu tätigen (Berufung gibt's nur, wenn ich die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung zahle), es gibt einen möglichen Gewinn (das geforderte Schmerzensgeld) und einen - netterweise genau begrenzen - möglichen Verlust: mein eingesetztes Kapitel (die Selbstbeteiligung).
Das Verfahren mutiert damit zu einer Anlageentscheidung, also nichts anderes als das Abwägen zwischen Sparbuch, Aktie und Lottospielen oder so.